BIBA Gleichstellungsplan

2019 hat das BIBA einen Gleichstellungsplan (sog. BIBA Frauenförderplan 2019 - 2023) eingeführt. Er ist ein eigenständiges Instrument, um die Gleichstellung von Mann und Frau im wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Bereich des BIBA zu verwirklichen. Er beschreibt Zielsetzungen und Maßnahmen zur Chancengleichheit und zur beruflichen Förderung von Frauen im Institut. Mit dem Gleichstellungsplan werden Wege zur Gleichstellung von Frauen und Männern im BIBA beschritten, die über rein personaltechnische Aspekte hinausreichen.

Grundlage des Gleichstellungsplanes ist das Landesgleichstellungsgesetz des Landes Bremens vom 20. November 1990. Dieser Plan folgt dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz und zielt auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Schwerpunkte zur Erfüllung dieses Zieles sind:

  • gezielte berufliche Förderung von Frauen,
  • Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen,
  • deutliche Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind,
  • Abbau bestehender Benachteiligungen für Frauen,
  • bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer.

Zuständige Personen

Das BIBA hat eine Frauenbeauftragte ernannt. Die Frauenbeauftragte ist für Angelegenheiten und Maßnahmen der Gleichstellung der Frauen im Institut zuständig. Sie wird sowohl bei Planungen als auch bei Entscheidungen der Leitung insbesondere bei personellen, sozialen und organisatorischen Entscheidungen beteiligt. Vertretungsweise kann auch der Betriebsrat diese Aufgaben wahrnehmen.

Datenerhebung und Monitoring

Das BIBA hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, deutlich zu erhöhen. Es werden nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten zu allen Personalkategorien erhoben und überwacht. Die nachstehende Tabelle zeigt den Frauenanteil an den Beschäftigten zum 31. Dezember 2021 nach Statusgruppen. Die Zielzahlen sind abgeleitet aus der letzten verfügbaren Statistik der Universität Bremen zum Frauenanteil des Fachbereichs 4 nach dem Kaskadenmodell der DFG.

 

StatusgruppeBisheriger Frauenanteil (2021)Zielzahl Mind./anteilig
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen16 %13 / 20 %
Technische Mitarbeiter*innen14 %4 / 50 %
Sonstige Mitarbeiter*innen88 %5 / 50 %

 

Gleichstellung der Geschlechter bei der Einstellung und beim beruflichen Aufstieg

Die Gestaltung der Stellenausschreibungen und des Personalauswahlverfahrens im BIBA soll dazu führen, Frauen besonders anzusprechen und ihnen eine gleichwertige Chance im Auswahlprozess zu ermöglichen. Teilzeitbeschäftigte, die eine Vollzeitbeschäftigung anstreben, werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bei der Besetzung von Vollzeitstellen bevorzugt berücksichtigt.

Aus- und Weiterbildung

Das BIBA fördert die Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen. Zur Erreichung dieses Ziels unterbreitet es den Beschäftigten entsprechende Fortbildungsangebote.

Das BIBA fördert die berufliche Entwicklung der Mitarbeiterinnen in seinen Forschungsbereichen, z. B. durch Anbieten spezieller Qualifizierungsmaßnahmen oder Übertragung von besonderen Aufgaben, die zur Leitungsfunktion befähigen.

Den Zugang zu Ausbildungsplätzen gestaltet das BIBA diskriminierungsfrei. Bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen berücksichtigt das BIBA Frauen bei gleich wertiger Eignung bevorzugt in den Berufsbereichen, in denen sie im BIBA bisher unterrepräsentiert sind.

Work-Life-Balance und Organisationskultur

Das BIBA fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und räumt Teilzeitbeschäftigten die gleichen beruflichen Aufstiegschancen und Fortbildungsmöglichkeiten ein wie Vollzeitbeschäftigten.

Das BIBA und seine Beschäftigten haben erkannt, dass Beruf und Familie nicht getrennt werden können. Deshalb unterstützt das BIBA Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Möglichkeit zur flexiblen Kinderbetreuung.

Gleichstellung der Geschlechter in Führung und Entscheidungsfindung

Das BIBA fördert die Qualifizierung von Frauen als künftige Führungskräfte.

Die Vorbereitung von ausgewählten Mitarbeiterinnen auf künftige Führungspositionen umfasst die gezielte Unterstützung von Fach- und Führungskompetenzen. Maßnahmen wie Schulungen, Trainingsseminare, die schrittweise Erweiterung von Arbeitsfeldern in Verbindung mit der Übertragung neuer Aufgaben, mehr Verantwortung und Entscheidungskompetenz, die gezielte Übertragung von Vertretungsfunktionen , die Leitung von Projekten und die Mitwirkung in Gremien sollen dazu führen, dass Frauen des Instituts für Führungspositionen innerhalb und außerhalb des Instituts qualifiziert werden.

Integration der Gender-Dimension in Forschung und Lehre

Das BIBA ist bestrebt, Aspekte der Vielfalt in die gesamte Forschung und Lehre einzubeziehen, was zu einer Vielfalt von Erkenntnissen und Lösungen führt, die sich auf unterschiedliche Nutzer anwenden lassen.

Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt einschließlich sexueller Diskriminierung

Die Geschäftsführung des Instituts verpflichtet sich, bekannt gewordenen Fällen von sexueller Diskriminierung unverzüglich nachzugehen. Hierzu gilt die Dienstanweisung "Zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz" des Landes Bremen und das Beschäftigtenschutzgesetz: "Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz".